Schulgeld

Was die Sihlau kostet, hängt davon ab, was Sie tragen können. Statt einer Preisliste gibt es eine verbindliche Beitragstabelle und ein Gespräch – damit die Schule allen offensteht, die sie wollen.

Eine Klasse geht gemeinsam einen Waldweg entlang

Warum es kein festes Schulgeld gibt

Die Sihlau ist eine unabhängige Privatschule und erhält keine staatlichen Zuschüsse. Sie wird von den Familien getragen, die sie besuchen – solidarisch. Wer mehr aufbringen kann, trägt mehr; wer weniger kann, trägt weniger. Nur so bleibt die Schule allen offen.

Das Schulgeld wird jährlich neu vereinbart und einkommensabhängig berechnet – auf Grundlage einer verbindlichen Beitragstabelle mit festen Ober- und Untergrenzen. Es gilt pro Familie, unabhängig von der Anzahl Kinder. Erst über einem Familieneinkommen von Fr. 180'000.– wird nach Kinderzahl gestaffelt.

Wo genau Sie landen, müssen Sie nicht erraten: Mit dem Online-Beitragsrechner ermitteln Sie Ihren voraussichtlichen Beitrag in wenigen Minuten selbst.

Wie Ihr Beitrag festgelegt wird

Zuständig sind die Geschäftsstelle des Vereins und die Elternbeitragskommission, kurz EBK. Ihre Mitglieder – Vereinsmitglieder oder Schuleltern – werden von der Mitgliederversammlung der Schulvereinigung gewählt. Beide Stellen sind zu voller Diskretion verpflichtet.

In einem persönlichen Gespräch wird Ihr Beitrag anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse einvernehmlich festgelegt. Es ist kein Antrag, den jemand prüft und bewilligt, sondern eine Vereinbarung zwischen Ihnen und der Schule.

Vier Regeln bestimmen mit, wo Sie in der Tabelle landen. Wir nennen sie hier, damit sie im Gespräch niemanden überraschen.

Was als Einkommen zählt

Massgebend ist das Total der Einkünfte gemäss Zürcher Steuererklärung – Lohn, Renten, Zulagen, Alimente, Wertschriftenertrag – abzüglich des Eigenmietwerts einer selbst bewohnten Liegenschaft. Ab einem steuerbaren Vermögen von Fr. 300’000.– gilt der kostendeckende Beitrag.

Arbeitspensum der Eltern

Arbeiten beide Eltern zusammen weniger als 100 Prozent, gilt der kostendeckende Beitrag. Ausgenommen sind Alleinerziehende sowie begründete Fälle – etwa ein beeinträchtigtes Kind oder die Pflege von Angehörigen.

Eintritt ab der 4. Klasse

Für Familien, deren Kinder erst ab der 4. Klasse an die Sihlau kommen, liegt der Mindestbeitrag höher – er orientiert sich am Tarif der Atelierschule. Die genaue Höhe nennt Ihnen die Elternbeitragskommission.

Getrennt lebende Eltern

Dafür gibt es ein eigenes Beiblatt: Es berücksichtigt den erweiterten Lebensbedarf und die Wohnkosten beider Haushalte. Der Beitrag kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden.

Fixbeitrag für Spielgruppe und Kindergarten

Familien, deren Kinder ausschliesslich den Kindergarten besuchen, können zwischen einem einkommensabhängigen Beitrag und einem festen Monatsbetrag wählen. Für den Fixbeitrag braucht es kein Gespräch mit der Elternbeitragskommission.

Fixbeitrag Kindergarten 2025/26: Fr. 760.– pro Monat und Kind, bei 4 oder 5 Tagen pro Woche

Die Kosten der Spielgruppe richten sich nach den gewählten Betreuungszeiten und sind auf der Spielgruppen-Seite aufgeführt – inklusive der reduzierten Ansätze für Geschwister.

Was neben dem Schulgeld dazukommt

Drei Positionen kommen zum Schulgeld hinzu. Sie sind für alle Familien gleich und unabhängig vom Einkommen.

Fr. 3’000.– Schuldepot

Jede Familie hinterlegt beim Eintritt ein zinsloses Darlehen für die Dauer der Schulzeit. Es bleibt Ihr Geld und verschafft der Schule eine solide Finanzierung.

Fr. 100.– Mitgliederbeitrag

Pro Familie und Jahr. Als Eltern werden Sie automatisch Mitglied im Schulverein – der Beitrag deckt den administrativen Aufwand.

Materialpauschale

Schulmaterial, Mittagessen und Ähnliches werden monatlich über eine Pauschale abgerechnet, gestaffelt nach Klassenstufe.

Willkommen sind ausserdem zinslose oder zinsgünstige Darlehen – freiwillig und jederzeit kündbar. Sie helfen der Schule, ihr Anlagevermögen mittelfristig zu finanzieren.

Wenn der Mindestbeitrag nicht reicht

Auch die Untergrenze der Beitragstabelle ist für manche Familien zu hoch. Dafür gibt es den Stipendienfonds. Dahinter steht die Stiftung für Stipendien an Zürcher Rudolf Steiner Schulen – gemeinnützig anerkannt, vom Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich beaufsichtigt und von einer unabhängigen Revisionsstelle geprüft.

Im Stiftungsrat sitzen bewusst keine aktiven Schuleltern und keine Vorstandsmitglieder. Er entscheidet jährlich im Voraus über die Gesuche. Die Stiftung führt für jede der vier angeschlossenen Schulen einen eigenen Fonds; der Sihlau-Fonds kommt ausschliesslich Sihlau-Familien zugute.

Wenn Sie ein Gesuch prüfen möchten, melden Sie sich bei der Elternbeitragskommission. Sie stellt die Unterlagen bereit und leitet das Gesuch an die Stiftung weiter. Das Gespräch bleibt vertraulich.

Es gibt noch einen dritten Weg: die Patenschaft. Grosseltern, Verwandte oder Bekannte können einen Teil des Schulgelds einer bestimmten Familie übernehmen – monatlich oder in einem anderen Rhythmus, jederzeit mit dreimonatiger Frist kündbar. Wer eine solche Patin oder einen solchen Paten im Umfeld hat, findet unten das Formular.

Beitrag besprechen

Der Beitrag lässt sich am besten im Gespräch klären – offen, vertraulich und ohne Verpflichtung. Melden Sie sich, bevor Sie die Schule aus Kostengründen abschreiben.